Förderrichtlinien
Die Förderrichtlinien können auch hier als pdf-Dokument heruntergeladen werden.
Förderung entwicklungspolitischer Aktionen
Der ASA FF ist ein gemeinnütziger und eingetragener Verein mit dem Ziel entwicklungspolitische Bildung und Aktivitäten im ASA Netzwerk zu fördern.
Die Tätigkeiten des ASA FF werden aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und zu einem geringeren Teil aus erwirtschafteten Überschüssen der ask! Agentur finanziert.
Din Tätigkeitsfeld des ASA FF ist die finanzielle und administrative Unterstützung bei der Durchführung entwicklungspolitischer Aktionen von Ehrenamtlichen aus dem ASA Netzwerk. Die Mittelvergabe zur Förderung entwicklungspolitischer Aktionen wird nach folgenden Richtlinien geregelt.
Förderrichtlinien
- AntragsstellerInnen sind ASA RückkehrerInnen und/oder Engagierte im ASA Netzwerk.
- Anträge können von Einzelpersonen oder Gruppen eingereicht werden.
- Anträge können für Projekte (z.B. Individuelle öffentlichkeitswirksame Aktionen oder Kampagnen oder Beteiligungen an größeren Projekten), Bildungsveranstaltungen (z.B. Seminare, Tagungen) und Produkte (z.B. Lehr- und Lernmittel) gestellt werden, die einen deutlichen entwicklungspolitischen Bezug beinhalten.
Um die Anträge zeitnah bearbeiten zu können, bitten wir um die Einhaltung des vorgegebenen Antragsverfahrens. Gerne stehen wir beratend bei der Antragsstellung zur Verfügung, um Zeit und Arbeitsaufwand zu sparen.
Antragsverfahren
- Anträge können jederzeit gestellt werden;
- Anträge werden schriftlich bei einem Vorstandsmitglied per Email oder auf dem Postweg eingereicht;
- Anträge enthalten eine kurze Vorstellung des/der AntragsstellerIn sowie eine Darstellung des Vorhabens und Finanzierungsplans sowie weiterer finanzieller Beiträge anderer Institutionen;
- Anträge werden auf der folgenden Vorstandssitzung oder spätestens 4 Wochen nach Antragsstellung entschieden.
Spätestens 6 Wochen nach Antragsstellung werdet Ihr über die Entscheidung zu Eurem Antrag unterrichtet. Sowohl bei einem positiven Bescheid als auch bei einer Ablehnung (aus inhaltlichen oder budgetären Gründen) können wir euch folgenden Service anbieten.
Administrative Unterstützung
- Für weitere Förderanträge könnt ihr den ASA FF als Antragssteller angeben, Eure Anträge werden dann von einem Vorstandsmitglied unterschrieben;
- Spenden und Fördergelder können auf das ASA FF Konto überwiesen werden oder wir richten Euch ein eigenes Konto über den ASA FF ein - der ASA FF behält dabei 10% (Nichtmitglieder) bzw. 5% (Mitglieder) des Spendenbetrags als Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung und Weiterleitung der Spenden ein.
- Als gemeinnütziger Verein kann der ASA FF Spendenbescheinigungen für Geld- und Sachspenden ausstellen.
WICHTIG! Für die Buchhaltung und den Verwendungsnachweis der ASA FF Mittel benötigen wir eine exakte Dokumentation der Verwendung der ASA FF Fördergelder mit Originalquittungen über die verausgabten Beträge.
Förderung von ASA Projekten
Spenden können von den SpenderInnen von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie eine Spendenquittung erhalten. Solche Bescheinigungen zeigen auch die Seriosität des Vorhabens. Dies gilt sowohl für Geld- als auch für Sachspenden. Der ASA-Freundes- und Förderkreis e. V. (ASA FF) ist berechtigt, für erhaltene Zuwendungen solch eine Quittung auszustellen. Die Spenden müssen dann natürlich für den Zweck des Vereins verwendet werden. Hierzu gehört die Unterstützung des ASA-Programms, der ASA-Projektpraktika sowie von Veranstaltungen, die von ASAtInnen durchgeführt werden. Der ASA FF e.V. leitet die geleisteten Spenden an die jeweiligen Projekte weiter.
Für die Bearbeitung von Geldspenden erhebt der ASA FF e.V. eine Bearbeitungsgebühr, da das Ausstellen von Spendenquittungen etc. einen relativ hohen Arbeits- und Zeitaufwand impliziert. Von Spenden unter 300 Euro werden 10% des Spendenbetrags abgezogen. Von Spenden über 300 Euro werden pauschal 30 Euro berechnet. Das Geld wird direkt vom Spendenbetrag abgezogen. Für Mitglieder des ASA FF entfällt die Bearbeitungsgebühr! Einen Antrag zum Vereinsbeitritt findet Ihr hier. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für Studierende, Auszubildende und Arbeitssuchende 15,- Euro, für Erwerbstätige 30,- Euro.
Für Fragen steht Euch der ASA FF unter asa-ff AT asa-ff DOT de jederzeit gerne zur Verfügung.
Um allen beteiligten Mehrarbeit zu ersparen, bitten wir Dich dringend, folgendes Vorgehen zu beachten:
Geldzuwendungen
Hierbei muss der/ die UnterstützerIn zwingend beachten,
- dass er/sie als EmpfängerIn der Zuwendung den „ASA-Freundes- und Förderkreis“ nennt! (nicht das ASA-Programm, InWEnt oder Dich)
- Die Überweisungsdaten lauten: ASA-Freundes- und Förderkreis, Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 100 205 00, Kontonr. 327 29 00, Zweckbestimmung: Unterstützung ASA- / ASA FF-Projekte 2010, Kurztitel des Projekts (ganz wichtig!)
- Der Name und die Adresse des/der Zuwendenden müssen vermerkt sein!
Was Du tun musst:
- E-Mail an asa-ff AT asa-ff DOT de senden mit Deinem Namen, Deiner Adresse, 2010/Projekttitel und Kontoverbindung, auf die der Betrag überwiesen werden soll
Sachzuwendungen
Hierbei muss der/die UnterstützerIn
§ Die Sachen direkt an Dich übergeben.
§ Ein Schreiben aufsetzen. Hier vermerkt er/sie den ungefähren Geldwert der Sache, ob es aus Betriebs- oder Privatvermögen entnommen wurde, seinen/ihren Namen, Adresse sowie Zweckbestimmung (s.o.), er/sie legt eine Rechnung o. ä. zum Nachweis bei. Die Adresse für den Brief mit den Unterlagen bitte erfragen unter
asa-ff AT asa-ff DOT de.
Was Du tun musst:
- Nach Erhalt der Sachen eine unterschriebene Quittung an den ASA FF senden.
Mittelvergabe und Nachweis
- Die ASA FF Fördersumme wird nach einem positiven Bescheid auf das von Euch angegebene Konto überwiesen oder lagert auf dem ASA FF Konto;
- WICHTIG! Alle Ausgaben sind mit Quittungen (Datum, Verwendungszweck, Unterschrift) oder Rechnungen mit Kontobelegen nachzuweisen;
- Spätestens 8 Wochen nach Abschluss der geförderten entwicklungspolitischen Aktion oder des Projektes für das Spenden weitergeleitet wurden ist dem ASA FF eine Gesamtabrechung einzureichen.
Das Prozedere in Kürze:
- Ankündigung eines Spendeneingangs für ein ASA Projekt, oder für eine entwicklungspolitische Aktion, oder Antrag auf Förderung beim ASA FF e.V. unter asa-ff AT asa-ff DOT de mit
a. einer möglichst detailgenauen Aufstellung zur Verwendung der Spendengelder oder mit einem Finanzplan für eine entwicklungspolitische Aktion oder ein Projekt;
b. Angabe der Namen der SpenderInnen, sowie der Höhe der Spende, sowie des Kontos an das die Spende weitergeleitet werden soll oder Angabe der Projektgruppe, des oder der Hauptverantwortlichen, einer Beschreibung des Projektes oder der Veranstaltung, einschließlich Zielen und Zielgruppe, sowie andere angefragte Förderinstitutionen;
- Prüfung durch den Vorstand des ASA FF e.V. und Rückmeldung des ASA FF e.V., ggf. mit weiteren Fragen;
- Nach Klärung aller offenen Fragen bzw. bei Finanzierungszusage wird die Spende an das Konto des Antragstellers oder der Antragstellerin weitergeleitet bzw. der Förderbeitrag ausgezahlt; der ASA FF e.V. behält sich vor, die Auszahlung in Raten vorzunehmen, entsprechend der Vorlage von Verwendungsnachweisen;
- Spätestens 8 Wochen später muss dem ASA FF e.V. die Gesamtabrechnung des Projektes oder der entwicklungspolitischen Aktion vorliegen, mit Originalbelegen der verausgabten Summen, mit entsprechendem Datum sowie einer kurzen Begründung der Ausgabe. WICHTIG! Bei Nichtvorliegen entsprechender Verwendungsnachweise kann die Spenden- bzw. Fördersumme nicht ohne weiteres ausgezahlt werden. Bitte unbedingt Rücksprache mit dem ASA FF e.V. Vorstand halten!
Wir sind auf Eure Mithilfe angewiesen, weil der ASA FF e.V. selbst gegenüber dem Finanzamt alle Kontenbewegungen ausweisen muss.